Versorgung hilfsbedürftiger Tiere

3. Infektionen

Grundsätzlich können die meisten wildlebenden Tierarten Träger verschiedener Krankheiten, sowie Wirte diverser Parasiten sein. Dies trifft auch auf Haussperlinge zu. Grundsätzlich sollten beim Umgang mit Wildtieren die generellen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die Gefahr einer Ansteckung mit Krankheitserregern ist dann sehr gering. Im Zusammenhang mit den Spatzen gilt dies auch für die in der Presse oft behandelte “Vogelgrippe“. Die Ansteckungsmöglichkeit mit dieser Krankheit über Haussperlinge ist äußerst unwahrscheinlich. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter Diverses über und rum um die Spatzen – Krankheiten und Parasiten.

4. Gesetzliche Bestimmungen

Haussperlinge zählen zu den gesetzlich besonders geschützten Arten. Ihr Fang oder Besitz sind gem. § 42 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG grundsätzlich verboten. Dies gilt jedoch nicht für verletzte, hilflose oder kranke Tiere. Diese dürfen aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen. Sobald sie sich in der freien Natur wieder selbständig erhalten können, müssen sie jedoch freigelassen werden.

Sollten sich im Zusammenhang mit aufgenommenen Haussperlingen Fragen oder Probleme ergeben, so nutzen Sie die Kontatkmöglichkeit dieser Internetseite.

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